Leistungen
Energieberatung und Fachplanung
Von der ersten Idee bis zum abschließenden Nachweis: Gerne unterstütze ich Sie umfassend auf Ihrem Weg zu einem energieeffizienten Zuhause.
Dabei stehe ich Ihnen mit technischem Fachwissen und neutraler Expertise zur Seite.
Ein wesentlicher Bestandteil der Energieberatung ist die detaillierte Planung, die garantiert, dass alle energetischen Aspekte der DIN 18599 berücksichtigt werden.
Die Kombination aus professioneller Energieberatung und solider Fachplanung ermöglicht es, nachhaltige und wirtschaftliche Konzepte zu entwickeln.
Das führt nicht nur zu einer Steigerung der Energieeffizienz, sondern auch zu einer Erhöhung des Wertes Ihres Immobilienbestandes.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Sanierungsfahrplan (iSFP) dient der strukurierten Erfassung und Planung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Enthalten ist eine ausführliche Darstellung der empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Optimierung Ihrer Immobilie.
Zu dem Sanierungsfahrplan erhalten Sie zusätzlich eine Umsetzungshilfe, welche mit einfachen und verständlichen Erklärungen die einzelnen Maßnahme beschreibt.
Wussten Sie schon, dass sich durch diesen iSFP sich nicht nur die Förderung im Rahmen der BEG von 15% auf 20% der förderfähigen Maßnahmen, sondern sich auch die Summe der förderfähigen Maßnahmen von 30.000€ auf 60.000€ pro Wohneinheit erhöht?
Hier ein Praxisbeispiel für eine energetische Sanierung einer Fassade mit Fenstern in Höhe von 45.000€.
Ohne iSFP (15% von max. 30.000€) erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 4.500€.
Mit iSFP (20% von 45.000€) erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 9.000€.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist bereits ab 650€* netto für ein 1-2 Familienhaus erhältlich.
*im Beispiel beträgt der Rechnungsbetrag 1.300€ netto, abzüglich BAFA-Börferung in Höhe von 650€.
Diese Förderung des iSFP wird nach der Einreichung des iSFP direkt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Ihr Konto überwiesen.
Fördermittelberatung und technische Baubegleitung
Ich biete Ihnen eine professionelle und kompetente Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln der BAFA (BEG), bei der KFW oder bei Steueroptiemierungen für Ihre Sanierung gemäß §35c EstG an.
Wussten Sie schon, dass Sie für energetische Sanierungen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum gemäß §35c EstG, 20% der förderfähigen Kosten mit einem Maximalbetrag in Höhe von 40.000€ in Ihrer Steuererklärung absetzen können?
Im Detail können Sie im 1. und 2. Jahr jeweils 7% der Aufwendungen und im 3.Jahr 6% der Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung gelten machen.
Zudem begleite und dokumentiere ich Ihre Sanierungsmaßnahme gemäß den Richtlinien der BEG-Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude), sowie für die KfW-Förderprogramme nach DIN 18599.


Energieausweis für Wohngebäude
Bereits seit dem 01.05.2014 ist der Energieausweis beim Verkauf oder Vermietung vorgeschrieben.
Wann benötige ich welchen Energieausweis?
Verbrauchsausweis bereits ab 129€ netto.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Verbrauch kann von dem rechnerischen Bedarf abweichen, da hier die nutzung stärker im Vordergrund steht.
Bedarfsausweis bereits ab 249€ netto.
Der Bedarfsausweis beruht auf einem rechnerischen Nachweis der Bausubstanz und Anlagentechnik nach DIN 18599. Er ist sowohl für Neubauten, als auch nach der Sanierung erforderlich.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.